Hebammen können den Auditbogen für das interne Audit entweder laufend ausfüllen, indem sie ihn immer um die bereits erstellten Dokumente ergänzen, oder komplett nach Fertigstellung des QM-Handbuches. Foto: © Kerstin Pukall

Der Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe verpflichtet alle Hebammen zu einem Audit innerhalb ihres QM-Systems. Er lässt ihnen dabei Spielräume, beinhaltet aber auch noch einige Unklarheiten. Denn für die Hebammen gelten ganz andere Regeln als bei einem normierten Audit, wie es in Kliniken üblich ist. Gut zu wissen, was normalerweise unter einem Audit zu verstehen ist, um im Anschluss die vertraglichen Regeln zur Selbst- und Fremdbewertung umzusetzen.

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