Die Angeklagte macht Notizen, während die Sachverständige ihr Gutachten erstattet. Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten

Auch zwei weitere Sachverständige, eine Fetalpathologin und ein Neuropathologe, können nicht zweifelfrei die Todesursache klären, an der ein kleines Mädchen 2008 bei seiner Beckenendlagengeburt gestorben war. Gegen die praktische Ärztin und Hebamme, die damals die außerklinischen Geburt begleitet hatte, läuft seit zwei Jahren ein Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund: Sie ist wegen Totschlags angeklagt, ihr drohen fünf bis zehn Jahre Haft. Das Urteil ist nun für den 11. August vorgesehen.

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