Die Staatsanwältin und eine Schöffin Illustration: © Nikolaus Baumgarten

Das Urteil gegen eine leitende Oberärztin und einen ehemaligen Chefarzt an einem Berliner Klinikum lautet: »Schuldig des Totschlags in einem minder schweren Fall«. Im Prozess am Berliner Landgericht ging es im Herbst um einen medizinisch komplexen Fall: Vor neun Jahren hatten die beiden Geburtshelfer bei einer Kaiserschnittgeburt von eineiigen Zwillingen das schwer geschädigte der beiden Mädchen im geöffneten Uterus getötet, nachdem das gesunde Kind bereits sicher geboren war. Die Mutter hatte sich nach einer medizinischen Indikation für einen selektiven Fetozid entschieden. Dies sei zu dem Zeitpunkt kein später Schwangerschaftsabbruch mehr gewesen, urteilt das Gericht. Im zweiten Teil der Gerichtsreportage geht es um die Plädoyers der Staatsanwältin und der Strafverteidigerin der Ärztin.

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