Bei Vertragsverhandlungen sollten sich Hebammen von vornherein klar machen, dass sie als gleichberechtigte Vertragspartnerin am Tisch – beispielsweise des Verwaltungsdirektors oder Klinikleiters – sitzen und das Recht haben, den Vertrag gänzlich abzulehnen (siehe auch DHZ 8/07, Seite 13 ff.). Zu diesem Zeitpunkt geht es um detaillierte Ausführungen zu den Rechten und Pflichten: Aufmerksamkeit und eine gute Vorbereitung sind daher ausschlaggebend.

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