Die fünf Richter:innen betreten den Gerichtssaal zum Prozessauftakt, rechts die angeklagte Hebamme mit ihren beiden Strafverteidigern. Illustrationen: © Nikolaus Baumgarten

Am 1. September wurde am Landgericht Bochum der Strafprozess gegen eine freiberufliche Hebamme wegen fahrlässiger Tötung überraschend eingestellt: Mit der Auflage einer Zahlung von 12.000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund wurde das Verfahren beendet. Niemand trage die Schuld am Tod der Frau, hatte der Vorsitzende Richter abschließend festgestellt.

Vom Auftakt des Schwurgerichtsprozesses berichten zahlreiche überregionale Zeitungen und Fernsehsender. Der Vorwurf der Anklage: Die 60-jährige Hebamme sei schuldig am Tod einer 45-jährigen Mutter. Im September 2020 hatte die Frau einen gesunden Sohn bei einer Hausgeburt zur Welt gebracht, die zunächst physiologisch verlaufen war. Nach der Geburt hatte sich ihr Zustand verschlechtert und sie war unter Reanimation vom Rettungsdienst in die Klinik verlegt worden. Dort hatte sich nach einiger Zeit eine massive Blutung entwickelt, die nicht zu beherrschen gewesen war. 21 Stunden nach der Geburt ihres Sohnes war die Mutter auf der Intensivstation an einem Multiorganversagen gestorben.

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