Unabhängig von den tatsächlichen Kosten, kann eine Pauschale für Mehraufwendungen für Verpflegung bei längerer Abwesenheit vom gewöhnlichen Arbeitsplatz geltend gemacht werden. Foto: © imago/Westend61

Seit Anfang 2014 ist die Pauschale für Mehraufwendungen für Verpflegung deutlich gestiegen. Ohne dass tatsächliche Kosten entstanden sein müssen, kann sie steuerlich geltend gemacht werden. Es lohnt sich, darüber Buch zu führen und diese Tage mit längerer Abwesenheit vom regelmäßigen Arbeitsort in der Buchführung gewinnmindernd zu berücksichtigen. 

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