
»Selbstverständlich war, ist und bleibt den Hebammen die eigenverantwortliche Vorsorge von Schwangeren sowie im Wechselmodell mit Gynäkolog:innen erlaubt.« Foto: © STPP/imago images
Jede Frau kann entscheiden, ob sie die Schwangerenvorsorge von einer Hebamme und einer Gynäkolog:in zusammen oder nur bei einer der beiden Berufsgruppen in Anspruch nehmen möchte. Dennoch wird eine gemeinsame oder vielmehr wechselseitige Betreuung von Seiten der Ärzt:innen immer noch stark kritisiert und wiederholt als Grund für einen Vorwurf des Abrechnungsbetruges dargestellt. Was braucht es, damit Vertrauen in ein effektives Betreuungssystem kommt, das die freie Wahl der Frau in den Mittelpunkt stellt?
Jede Frau kann entscheiden, ob sie die Schwangerenvorsorge von einer Hebamme und einer Gynäkolog:in zusammen oder nur bei einer der beiden Berufsgruppen in Anspruch nehmen möchte. Dennoch wird eine gemeinsame oder vielmehr wechselseitige Betreuung von Seiten der Ärzt:innen immer noch stark kritisiert und wiederholt als Grund für einen Vorwurf des Abrechnungsbetruges dargestellt. Was braucht es, damit Vertrauen in ein effektives Betreuungssystem kommt, das die freie Wahl der Frau in den Mittelpunkt stellt?
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