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Prof. Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller

arbeitet als Rechtsanwältin in Hannover. Seit 2012 vertritt sie zusammen mit ihrem Mann Armin Octavian Hirschmüller den Deutschen Hebammenverband (DHV). Sie berät Hebammen im Rahmen der Rechtsstelle des DHV und vertritt sie in juristischen Auseinandersetzungen.
Beiträge in der DHZ
Von
Prof. Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller
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DHZ 09/2024
Remonstrationspflicht werdender und junger Hebammen
Gebot oder Pflicht?
Sind junge Hebammen oder gar Hebammenstudierende verpflichtet, auf Behandlungsfehler hinzuweisen und ihre Mitwirkung zu verweigern – sprich zu remonstrieren? Bei Berufsanfängerinnen sieht dies...
Von
Prof. Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller
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DHZ 04/2024
Familienhebammen und die Schweigepflicht
Das Kindeswohl geht vor!
Familienhebammen bewegen sich im Spannungsfeld zwischen der Schweigepflicht, die das Vertrauensverhältnis zu den betreuten Familien schützen soll, und dem Kindeswohl. Im Zweifel können sie sich...
Von
Prof. Dr. Ann-Kathrin Hirschmüller
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DHZ 11/2023
Kooperative Schwangerenvorsorge
So nah und doch so fern?
Jede Frau kann entscheiden, ob sie die Schwangerenvorsorge von einer Hebamme und einer Gynäkolog:in zusammen oder nur bei einer der beiden Berufsgruppen in Anspruch nehmen möchte. Dennoch wird eine...