Die Aufgabe der (Familien-)Hebamme besteht in der Beratung und Anleitung zur Versorgung und Pflege des Neugeborenen. Doch welche Unterstützung ist möglich, wenn sich darüber hinaus ein Bedarf zeigt? Abbildung: © imago/westend61

Nach tragischen Fällen von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung sind in den vergangenen Jahren Gesetze zum besseren Kindesschutz verabschiedet worden. Sie richten sich an Familienhebammen und andere, die mit Kindern in Kontakt kommen. Aber auch in der originären Hebammentätigkeit gibt es immer wieder fragliche Situationen: Welche Unterstützung ist für Familien mit erweitertem Bedarf hilfreich? Was unterscheidet Risikofaktoren von gewichtigen Anhaltspunkten für einen konkreten Verdacht? Und wann muss das Jugendamt informiert werden?

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