
Das Smartphone gehört bei vielen Geburten dazu. Doch bei der Verbreitung der Bilder gilt das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten. Foto: © Gorodenkoff /stock.adobe.com
Unzählige Fotos werden im Internet angesehen, verlinkt, geteilt und kopiert. Dazu gehören auch Bilder von Geburten im Kreißsaal oder jungen Familien bei der peripartalen Betreuung. Doch wer darf wen fotografieren? Wo und wie dürfen Fotos verwendet werden? Welche Rechte und Pflichten haben die beteiligten Personen? Ein Überblick über nutzungs-, unterlassungs-, schadensersatz- und berufsrechtliche Ansprüche.
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