Der Europäische Gerichtshof urteilte zugunsten eines gleichgeschlechtlichen Paares: Eine in einem EU-Staat geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe muss auch in den anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden – so auch in Polen, die das zunächst ablehnten. Foto: © Wioletta/stock.adobe.com
EU-Staaten müssen in anderen Mitgliedsländern geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) anerkennen. Unionsbürger:innen müssten die Gewissheit haben, ihr Familienleben in verschiedenen EU-Ländern fortsetzen zu können, entschieden die Richter:innen in Luxemburg. Das gehöre zu ihrem Recht, sich in der EU frei bewegen zu können.
Der Gerichtshof stärkte damit einem polnischen Paar den Rücken, das in Berlin geheiratet hatte. Weil sie nach Polen ziehen und dort als Ehepaar leben wollten, beantragten sie die Umschreibung der in Deutschland ausgestellten Eheurkunde im polnischen Personenstandsregister. Die polnischen Behörden lehnten dies mit der Begründung ab, dass das polnische Recht keine Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts zulasse.
Der EuGH entschied nun: Eine solche Verweigerung verstoße gegen das Unionsrecht. Dadurch werde das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht und das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.
Die Richter:innen betonten jedoch, dass die Anerkennungspflicht nicht bedeute, dass EU-Staaten in ihrem nationalen Recht die gleichgeschlechtliche Ehe vorsehen müssten. Sie können wählen, auf welchem Weg die Ehen anerkannt werden. Da die Umschreibung der Eheurkunde in Polen derzeit aber das einzige Mitteil für eine Anerkennung sei, müsse Polen sie auch gleichgeschlechtlichen Paaren gewähren. Der konkrete Fall muss noch vor den polnischen Gerichten entschieden werden, die die Vorgaben des EuGH beachten müssen.
Laut einer Übersicht des europäischen Dachverbands der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga gehört Polen neben Litauen, Rumänien und der Slowakei zu den EU-Ländern, die besonders restriktive Regeln im Hinblick auf Regenbogenfamilien haben.
Quelle: dpa, 25.11.25 · DHZ
