
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist auch in der Planung von Arbeitszeit und Dienstplan zu beachten. Foto: © Michael Plümer
Hebammen sollten die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften kennen, um ihre Gesundheit langfristig zu erhalten – besonders bei Schichtdienst und Personalmangel in den Kliniken.
Jetzt weiterlesen mit DHZ+
1,- Euro für 4 Wochen
- freier Zugriff auf alle DHZ+-Artikel auf staudeverlag.de/dhz
- inkl. aller ePaper-Ausgaben der DHZ und der Elterninfos
- Zugriff auf das DHZ-Archiv auf dhz.de
- jederzeit kündbar