
In keiner Antwort der Krankenkassen ging es auch nur ansatzweise um die Entscheidungskompetenzen und das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren. Foto: © imago/Westend61
Werdende Eltern sollen bei Terminüberschreitung nur noch dann eine außerklinische Geburt wählen dürfen, wenn ihnen ein Arzt oder eine Ärztin die Unbedenklichkeit bescheinigt hat. So fordert es der Spitzenverband der Krankenkassen. „Würden Sie Ihren Versicherten die Kostenübernahme für eine außerklinische Geburt zukünftig verweigern, wenn sie sich ohne Konsultation eines Arztes oder einer Ärztin oder gegen deren Risikoeinschätzung dafür entscheiden?“ Auf diese Frage antworteten nur wenige Krankenkassen.
Jetzt weiterlesen mit DHZ+
1,- Euro für 4 Wochen
- freier Zugriff auf alle DHZ+-Artikel auf staudeverlag.de/dhz
- inkl. aller ePaper-Ausgaben der DHZ und der Elterninfos
- Zugriff auf das DHZ-Archiv auf dhz.de
- jederzeit kündbar