Aus rechtlicher Sicht ist die Hebamme verpflichtet, in der PatientInnenakte sämtliche für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen. Foto: © roxcon/Adobe Stock

Hebammen dokumentieren, um den Betreuungsverlauf nachvollziehen zu können und im Team sowie interprofessionell die beste Behandlung für die Frau und das Kind zu sichern. Doch auch rechtlich kann die Dokumentation eine Rolle spielen. Was müssen Hebammen im Sinne des Gesetzes beachten, um auf der sicheren Seite zu sein?

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