Foto: © McPhoto/imago

Hebammen sind verpflichtet, ihr QM-System mindestens einmal jährlich durch ein Audit zu überprüfen. Wenn sie Hausgeburten betreuen, müssen sie zusätzlich alle drei Jahre ein externes Audit in Auftrag geben. Zum Nachweis erhebt der Spitzenverband der Krankenkassen Stichproben. Die Hebammen müssen Fristen einhalten und je nach Tätigkeitsspektrum unterschiedliche Unterlagen einsenden.

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