Nur die Hebamme steht nach dem Tod einer Mutter vor Gericht. Der Fall ist komplex. Viele Menschen haben dabei Entscheidungen getroffen. Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten

Im Strafprozess gegen eine Hebamme wegen fahrlässiger Tötung am Landgericht Bochum wird ein Video vorgeführt: Zwei Kriminalbeamtinnen befragen die Beschuldigte zum zunächst komplikationslosen Verlauf der Geburt eines gesunden Jungen und wie sich danach der Zustand der Mutter dramatisch verschlechterte. Nach Verlegung in die Klinik war sie am darauffolgenden Tag gestorben. Als Sachverständige berichtet eine Pathologin von der Untersuchung der Plazenta und des Uterus.

Im abgedunkelten Gerichtssaal wird am zweiten Prozesstag, dem 8. August, die aufgezeichnete polizeiliche Vernehmung der Hebamme vorgeführt. Die Beschuldigte – zu dem Zeitpunkt war sie noch nicht angeklagt – hatte am 8. November 2022 im Bochumer Polizeipräsidium zwei Kriminalbeamtinnen etwa eineinhalb Stunden gegenüber gesessen. Sie hatte zu ihren Erinnerungen ausgesagt und freimütig Fragen beantwortet.

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