Die drei Berufsrichter:innen der Schwurgerichtskammer, in der Mitte der Vorsitzende Richter Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten

Einer Hebamme wird die fahrlässige Tötung einer Mutter zur Last gelegt, die am Tag nach der zunächst geglückten Hausgeburt im Krankenhaus an einem Multiorganversagen gestorben war. Vor Gericht sagen als Zeuginnen zwei Freundinnen des Elternpaares aus. Eine von ihnen ist ausgebildete Notärztin, war bei der Geburt aber als Privatperson dabei.

Am 1. September wurde am Landgericht Bochum der Strafprozess gegen eine 60-jährige freiberufliche Hebamme wegen fahrlässiger Tötung am fünften Verhandlungstag überraschend eingestellt – gegen die Zahlung von 12.000 Euro an den Bochumer Kinderschutzbund. Die Staatsanwaltschaft hatte der Hebamme zur Last gelegt, verantwortlich für den Tod einer Mutter zu sein. Die 45-jährige Zweitpara hatte am 10. September 2020 um 6.24 Uhr bei einer zunächst physiologisch verlaufenen Hausgeburt ihren gesunden Sohn zur Welt gebracht. Später bekam sie zunehmende Kreislaufprobleme, die sich dramatisch ausweiteten bis hin zu einem Herzstillstand. Um 7.39 Uhr war der Rettungsdienst eingetroffen und sie war unter Reanimation in die Klinik verlegt worden. Dort wurde die Plazenta manuell gelöst. Die frisch Entbundene hatte dann am Vormittag massive atonische Nachblutungen mit Gerinnungsstörungen entwickelt, die auch mit zahlreichen Interventionen wie einer Hysterektomie nicht zu beherrschen gewesen waren. Am 11. September, etwa 20 Stunden nach der Geburt, war sie an einem Multiorganversagen verstorben.

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