
In Deutschland soll gemäß Mutterschafts-Richtlinien in der Schwangerenvorsorge kein CTG verwendet werden, wenn keine besondere Indikation vorliegt – das bedeutet, es soll auskultiert werden. Foto: © Gewoldi/stock.adobe.com
Sollen Hebammen in der Schwangerenvorsorge und während der Wehen die Herztöne des Kindes routinemäßig per CTG messen oder auskultieren? Dazu gibt es international verschiedene Empfehlungen, aber auch einige gesicherte Erkenntnisse.
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