Theoretisch kann jede Person vom Gericht als Sachverständige berufen werden, die aus dessen Sicht als geeignet erscheint. Formalrechtlich bedarf es dazu keiner Zusatzqualifikationen.

Illustration: © Ikon Images/imago

Wer kann und darf die Hebammenarbeit bewerten? In gerichtlichen Verfahren treten überwiegend klinisch tätige Geburtshelfer als Sachverständige auf. Was das für freiberufliche Hebammen bedeutet, beleuchtet eine Masterthesis. Befragte ExpertInnen äußern deutliche Kritik.

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