Es besteht keine Verpflichtung, ein bestimmtes QM-System einzuführen. Auf bestehenden Konzepten lässt sich oft aufbauen und etwas Neues entwickeln. Foto: © Michael Plümer

Hebammen müssen zukünftig die Qualität ihrer Leistungen gegenüber den Krankenkassen nachweisen. Seitdem dies durch die Änderung des fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) im Jahr 2012 bekannt ist, werden unterschiedliche Fortbildungen angeboten. Ausmaß und Aufwand erscheinen enorm. Doch was wird tatsächlich verlangt und wie unterscheidet es sich von dem, was Hebammen auch bislang schon erfüllen mussten?

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