
Warten vor dem Gerichtssaal – die Angeklagte, ihre drei Anwälte und die drei Berufsrichter sind drinnen versammelt. In der nicht öffentlichen Sitzung wird entschieden, dass die Ärztin und Hebamme in Haft bleibt. Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten
Überraschend endet der 5. September für die Ärztin und Hebamme, gegen die ein Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund läuft: Die Angeklagte wird während der Verhandlung vorläufig festgenommen und später inhaftiert. Dabei hatte der Tag zunächst im Zeichen neuer Gutachten begonnen, die Licht in die offenen Fragen um den Tod eines kleinen Mädchens bringen sollen. Es war 2008 in Unna bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage ohne Lebenszeichen zur Welt gekommen und hatte trotz sofortiger Reanimation nicht überlebt (siehe auch DHZ 4/2013, 5/2013, 6/2013 und 8/2013).
Jetzt weiterlesen mit DHZ+
1,- Euro für 4 Wochen
- freier Zugriff auf alle DHZ+-Artikel auf staudeverlag.de/dhz
- inkl. aller ePaper-Ausgaben der DHZ und der Elterninfos
- Zugriff auf das DHZ-Archiv auf dhz.de
- jederzeit kündbar