Selbst für voll berufstätige Mütter ist es mit dem geltenden Mutterschutzgesetz möglich, das Stillen mit dem Arbeiten zu vereinen. Foto: © imago/b&w

Als Grund für frühzeitiges Abstillen nennen Mütter nach Stillschwierigkeiten häufig eine Unvereinbarkeit des Stillens mit der Erwerbstätigkeit. Viele stillende Frauen und ihre Arbeitgeber wissen einfach nicht, welche Regelungen sie gemäß Mutterschutzgesetz einhalten müssen. Dabei können sie Arbeit und Stillpausen meist so gestalten, dass beide Seiten davon profitieren.

Foto: © Karen Bøhrnsen

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