
Der Pflichtverteidiger wendet sich in seinem Plädoyer an das Gericht. Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten
Am 1. Oktober wurde das Urteil im Dortmunder Schwurgerichtsprozess verkündet: Die angeklagte Ärztin und Hebamme wurde des Totschlags durch Unterlassen für schuldig gesprochen. Ein Kind war im Juni 2008 bei seiner außerklinischen Beckenendlagengeburt gestorben, die sie betreut hatte. Ein Rückblick über die Verhandlungstage vor dem Urteil von Juli bis Oktober.
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