Auch im Fall eines Schwangerschaftskonflikts stehen Hebammen als Begleiterinnen vor der Aufgabe, die Schwangere fürsorgend zu begleiten. Hebammen fühlen sich dabei oft zerrissen, wenn sie den individuellen Konflikt der Eltern erleben, deren persönliche Entscheidung sie respektieren. Im ersten Teil des Artikels (DHZ 7/2008, Seite 29 ff.) wurde diese Arbeit an
ethischen Grenzen am Beispiel der 41-jährigen Frau Z. beschrieben. Sie hatte sich in der 18. Schwangerschaftswoche aufgrund mehrerer festgestellter Fehlbildungen zum Abbruch entschieden und wurde von der Autorin beim Abschied von ihrer kleinen Tochter Luca und darüber hinaus begleitet.

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