Wer mit über 30 Jahren oder berufsbegleitend ein grundständiges Studium beginnen will, bekommt kein BAföG. Doch es gibt alternative Quellen für die Finanzierung, die sich häufig auch kombinieren lassen. Sie reichen von Stipendien über Wohngeld bis hin zu Studienkrediten. Bei Nebenjobs gelten für Studierende teilweise Sonderregeln.

Dieser Artikel ist nur in der kompletten ePaper-Ausgabe der DHZ erhältlich.