Annegret Braun geht im zweiten Teil ihres Kommentars auf die besonderen Regeln im Gendiagnostikgesetz ein, nach denen die Schwangere Untersuchungen überdenken oder Entscheidungen zurückziehen kann. Die Beratenden müssen auch das Recht auf Nichtwissen respektieren. Die Änderungen im Schwangerschaftskonfliktgesetz sollen eine informierte und wohl überlegte Entscheidung ermöglichen.
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