Die S3-Leitlinie stellt klar, dass die verschiedenen teils brutalen Methoden des Kristellerns ohne klare Indikation und Dokumentation nicht mehr als sinnvoll erachtet werden: »Fundusdruck soll möglichst nicht ausgeübt werden. Nur unter strenger Indikationsstellung kann diese Maßnahme erwogen werden.«
In Gesprächen mit Hebammen und Studierenden zeigt sich, dass die Praxis nicht überall angepasst wurde. Im Gegenteil: Mancherorts wird weiterhin viel und massiv kristellert – ohne die von der Leitlinie geforderte initiale Sicherstellung des Einverständnisses der Gebärenden und ohne Aufklärung oder Einhaltung des verbrieften Vetorechts der Frau. Oft auch über den von den Frauen geäußerten Widerstand hinweg, die gerade die brachialen Varianten nicht selten als schmerzhaft oder bedrohlich empfinden.
Ja, es gibt Situationen, in denen eine manuelle Hilfe sinnvoll und angezeigt ist: Wenn die AP sich überlange hinzieht, wenn es dem Kind nicht mehr gut geht, die Frau zu erschöpft oder ängstlich ist, um das Kind ganz alleine herauszuschieben – oder wenn eine Vakuumextraktion unterstützt werden muss.
Traditionell aber wird die Austrittsphase oft mit wenig Geduld begleitet. Forensische Vorbehalte, häufiger jedoch organisatorische Gründe, manchmal auch fehlende Erfahrung mit abwartendem Management, können dazu führen, dass weiterhin vorschnell »ein wenig mitgeholfen wird«. »Kristellern« heißt dann eben »Fundushalten« (als würde der Fundus sonst verloren gehen?!), oder auch »Fundusdruck« – der neue Begriff in der Leitlinie. Dass diese jedoch auch klare Vorgaben zu Indikation, Aufklärung, Mitbestimmung und korrekter Durchführung enthält, wird dabei ignoriert. So hat sich das Kristellern in der klinischen Praxis nicht überall verändert – außer bei der Verpackung.
Als fehlte die Zuversicht, dass eine spontane Geburt überhaupt noch ohne unser Zutun gelingen kann. Warum sollten Frauen dann daran glauben?

