Sechs von zehn Frauen haben nach einer vaginalen Geburt eine Verletzung, die chirurgisch versorgt werden muss. Die Information für die weiterbetreuenden Hebammen und FrauenärztInnen beschränkt sich meist auf einen Aufkleber im Mutterpass oder eine Epikrise in Kurzform. Aber eine ausführliche Dokumentation kann für die Zukunft der Frauen entscheidend sein.
Typischer Aufkleber im Mutterpass – hier wurde die Geburtsverletzung nicht korrekt dokumentiert. Abbildung: © Peggy Seehafer
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