„Justitia“, die römische Göttin für Gerechtigkeit und Gleichheit – ihre Waage scheint nicht im Gleichgewicht zu sein. Foto: © imago/Ralph Peters

Der juristische Blick auf die Ausschlusskriterien für außerklinische Geburten führt vor Augen, an welchen Stellen die Forderung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) unzulässig ist: Dabei wird gegen Grundrechte verstoßen.

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