Prof. Dr. Holger Maul, Chefarzt aus Hamburg: »Es gibt kein Bestreben, dass die Ärzt:innen unbedingt alle Geburten mitbegleiten wollen.«

Foto: © Katja Baumgarten

Im letzten Teil des Gesprächs weist der Hamburger Chefarzt Holger Maul auf rechtliche Hürden hin: Sowohl beim Hebammenkreißsaal wie auch bei hebammengeleiteten Einrichtungen auf dem Klinikgelände trägt aus seiner Sicht letztlich die ärztliche Leitung die juristische Verantwortung – auch für die Hebammenarbeit. Er plädiert für eine Änderung des Sozialgesetzbuchs, um die Haftungsfrage neu zu regeln.

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