
Die Angeklagte und ihre drei Strafverteidiger hören der Urteilsbegründung zu. Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten
Die 37. Kammer am Landgericht Dortmund hat am 1. Oktober ihr Urteil im Schwurgerichtsprozess verkündet: Sie hat die angeklagte Ärztin und Hebamme des Totschlags durch Unterlassen schuldig gesprochen und hart bestraft. Diese hatte ein Elternpaar bei einer Beckenendlagengeburt betreut, das aus Riga ins Ruhrgebiet gereist war, um seine Tochter in ihrer Praxis auf natürlichem Weg zur Welt zu bringen. Das Kind war am 30. Juni 2008 leblos zur Welt gekommen und verstorben, trotz der Reanimationsbemühungen von Geburtshelferin und Notarzt.
Jetzt weiterlesen mit DHZ+
1,- Euro für 4 Wochen
- freier Zugriff auf alle DHZ+-Artikel auf staudeverlag.de/dhz
- inkl. aller ePaper-Ausgaben der DHZ und der Elterninfos
- Zugriff auf das DHZ-Archiv auf dhz.de
- jederzeit kündbar