
Foto: © Sigrun Bilges
Im neuen Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe aus dem fünften Sozialgesetzbuch gibt es auch konkrete Vorgaben, welche Bestandteile das QM-Handbuch der Hebamme enthalten muss. An erster Stelle ist dort das Portfolio genannt. Das ist eine Art Bewerbungsmappe der Hebamme, in der sie ihre Vita und ihre Kompetenzen darlegt. Ein einfaches übersichtliches Instrument, das laufend ergänzt werden kann.
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