Geburtshilfe ohne ausreichenden Versicherungsschutz ist aus juristischer Sicht undenkbar. Foto: © Kerstin Pukall

Eine praktizierende Hebamme ist rechtlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wo sind die Grenzen ihres Handelns, wenn kein ausreichender Schutz besteht und ein Notfall eintritt, bei dem ihre Hilfe gefordert ist? Und was, wenn es kein Versicherungsangebot mehr gibt und Eltern Hebammenhilfe suchen, die ihnen gesetzlich zusteht?

Jetzt weiterlesen mit DHZ+

dhz-badge 1,- Euro für 4 Wochen

  • freier Zugriff auf alle DHZ+-Artikel auf staudeverlag.de/dhz
  • inkl. aller ePaper-Ausgaben der DHZ und der Elterninfos
  • Zugriff auf das DHZ-Archiv auf dhz.de
  • jederzeit kündbar