
Hebammen, die von einer geplanten Alleingeburt erfahren, können sich nicht durch einen zuvor besprochenen Notfallplan rechtlich absichern. Im Gegenteil. Foto: © Colourbox
Eine Wochenbetthebamme berichtet von ihrem Dilemma: Sie hatte eine Schwangere betreut und ihr eine Hausgeburtshebamme vermittelt, die jedoch wegen Krankheit kurzfristig ausfiel. Beinahe wäre es eine Alleingeburt geworden.
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