
»Es gibt im Haftungsrecht keine Nachsicht für Fehler in der Informationsweitergabe.«
Kommt es zum Rechtsstreit, ist die Dokumentation des mütterlichen oder kindlichen Zustands entscheidend. Das A und O der Anamnese ist darum, dass sie umfassend erfolgt und die Informationen auch Teil der weiteren Kommunikation sind. Die Dokumentationshilfen bei der Betreuung von Schwangeren nehmen aus haftungsrechtlicher Sicht eine Vorbildfunktion in der Medizin ein. Was gilt es dennoch zu beherzigen?
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