Eine erfahrene Klinik­hebamme, die die Angeklagte Geburtshelferin gut kennt, sagt aus. Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten

Der Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund gegen eine Ärztin und Hebamme steuert dem Ende zu. Die Geburtshelferin ist wegen Totschlags angeklagt, weil ein Mädchen bei seiner außerklinischen Geburt aus Beckenendlage im Juni 2008 gestorben ist. Nach fünf Wochen Haft wegen des Verdachts der Verdunklungsgefahr, ist die Angeklagte seit dem 9. Oktober wieder auf freiem Fuß (siehe auch DHZ 3/2013, 4/2013, 5/2013, 6/2013, 8/2013, 10/2013 und 11/2013).

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