
„Zwischen Baum und Borke stecken“ – das Sprichwort beschreibt eine Situation, in der es schwierig ist, eine gute Entscheidung zu treffen. So geht es auch Frauen, die aufgrund des Hebammenmangels den Geburtsort nicht mehr frei wählen können. Foto: © Colourbox
Ist die Alleingeburt eine Form der modernen Selbstdarstellung und bewusst als solche geplant? Oder ist sie aus einem persönlichen Dilemma der Schwangeren heraus entstanden? Hat ihr Bauch über ihren Kopf entschieden oder ist sie von einer Sturzgeburt überrascht worden? Was ist vernünftig und was verständlich? Wie gehen Hebammen mit diesem Phänomen in Deutschland um? Entscheidet die Hebamme nach Gefühl oder nach Verantwortungsbewusstsein? Gibt es Handlungsempfehlungen oder können die ethischen Grundlagen des Hebammenberufes bei der Entscheidung helfen (siehe Link)? Wo ziehen Hebammen ihre Grenze in der Betreuung besonderer außerklinischer Geburten? Vier wahre Fälle mit unterschiedlichen Verlaufsmöglichkeiten zeigen diverse Antworten auf diese Fragen.
- Hebammen tragen gesellschaftliche Verantwortung. Die Menschenwürde, die Rechte und das Selbstbestimmungsrecht der Frau sowie die Rechte des Kindes sind wesentliche Maßstäbe für ihr Handeln.
- Hebammen gewähren allen Frauen und ihren Familien ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Weltanschauung, ihren Lebensformen oder ihres sozialen Status die für sie notwendige Hilfe.
- Hebammen können sich weigern, an Handlungen teilzunehmen, die ihrer moralischen Einstellung widersprechen. Die grundlegende gesundheitliche Versorgung der Frauen muss aber gewährleistet bleiben.
Quelle: Ethische Grundsätze im Hebammenberuf: www.hebammen-nrw.de/cms/beruf-hebamme/ethik-grundsaetze/
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