Plazentahaftungsstörungen können die Ablösung der Plazenta in unterschiedlichem Maß behindern. Zur Therapie der Placenta accreta, increta oder percreta ist neben der operativen Hysterektomie in vielen Fällen die organerhaltende fokale Resektion oder sogar das vorübergehende Belassen in situ bis zur natürlichen Auflösung möglich – unter enger medizinischer Kontrolle.
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