
Die angeklagte Hebamme mit ihren beiden Strafverteidigern Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten
Im Strafprozess gegen eine Hebamme am Landgericht Bochum wegen fahrlässiger Tötung berichten zwei Kriminalbeamtinnen vom Beginn der Beweisaufnahme, nachdem eine Mutter am Tag nach der Hausgeburt in der Klinik gestorben war. Zwei Gynäkologinnen erinnern sich an die Schwangerschaftsuntersuchungen und dass sie die Frau, trotz ihrer Bedenken nicht von einer Klinikgeburt überzeugen konnten. Die angeklagte Hebamme sagt aus, dass sie schon beim ersten Telefonat wahrgenommen habe, wie traumatisiert die Schwangere durch ihre erste Geburt gewesen sei.
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