Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stärkt die Rechte lediger Väter. Gegen den Willen der Mütter hatten Väter in Deutschland bislang keine Chance auf ein Sorgerecht für ihre unehelichen Kinder. Das Straßburger Urteil verpflichtet die deutsche Gesetzgebung, die geltende Rechtslage anzupassen.
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