
Foto: © imago/Chromorange
Mit der Neufassung der Mutterschafts-Richtlinien haben Schwangere seit dem 1. Juli vergangenen Jahres die Wahl: Zusätzlich zu den bisher üblichen drei Ultraschalluntersuchungen im ersten, zweiten und dritten Trimenon können sie einen erweiterten Basisultraschall im zweiten Trimenon machen lassen. Was bedeutet die Neufassung der Mutterschafts-Richtlinien für die Frauen? Was ändert sich für die BeraterInnen?
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