Foto: Universität Tübingen
»Arbeiten an Fällen wird im Studium von Beginn an mit zunehmender Komplexität der Fälle gelehrt und geübt.«
Die Universität Tübingen hat im Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft ein innovatives Konzept entwickelt. Es fördert durch strukturierte Fallbearbeitung gezielt die Kompetenzen, die für den Umgang mit komplexen Betreuungssituationen in der Hebammenarbeit notwendig sind. Diese Fähigkeiten werden während des gesamten Studiums aufgebaut und im mündlichen Teil der staatlichen Abschlussprüfung überprüft.
Gesetzlich verankertes Studienziel der akademischen Ausbildung von Hebammen ist die Vermittlung der erforderlichen fachlichen und personalen Fähigkeiten (§ 9 HebG), die die Handlungskompetenz einer Hebamme sicherstellen. Die Absolvent:innen sollen zu evidenzbasiertem und eigenverantwortlichem Handeln befähigt sein. Grundlage des in Anlage 1 genannten Kompetenzprofils der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV) bildet das modifizierte Kompetenzprofil der International Confederation of Midwives (ICM). Dieses definiert die Mindestanforderungen an Kenntnissen, Fertigkeiten und professionellem Verhalten, die von einer Hebamme gefordert werden.
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