Beim Abschluss eines Belegvertrages sind neben wirtschaftlichen Fragestellungen überwiegend rechtliche Aspekte zu beachten. Wer auf bestimmte Kriterien beim Abschluss einer Vereinbarung zwischen freiberuflicher Hebamme und Klinik achtet, braucht keine Befürchtungen zu haben, dass die Vertragsverhandlungen zum Kampf zwischen David (Hebamme) und Goliath (Klinikleitung) werden.

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