Hessen plant, ab 2027 die vollständige Finanzierung der Betriebskosten von Frauenhäusern und Beratungsstellen zu übernehmen. Grundlage ist ein Gesetzentwurf, der die Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes vorbereiten soll.
Ab 2032 haben von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung. Nach Angaben des Sozialministeriums sollen dafür die notwendigen Versorgungsstrukturen langfristig abgesichert werden. Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) erklärte, mit dem Gesetzentwurf übernehme das Land mehr Verantwortung für die Unterstützung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind.
Aktuell gibt es in Hessen 32 Frauenhäuser mit 364 Plätzen sowie mehr als 25 Notplätze. Für 2027 ist die Eröffnung weiterer Frauenhäuser im Vogelsbergkreis und im Landkreis Groß‑Gerau vorgesehen.
Hessen plant, ab 2027 die vollständige Finanzierung der Betriebskosten von Frauenhäusern und Beratungsstellen zu übernehmen. Grundlage ist ein Gesetzentwurf, der die Umsetzung des bundesweiten Gewalthilfegesetzes vorbereiten soll.
Ab 2032 haben von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreien Schutz und Beratung. Nach Angaben des Sozialministeriums sollen dafür die notwendigen Versorgungsstrukturen langfristig abgesichert werden. Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) erklärte, mit dem Gesetzentwurf übernehme das Land mehr Verantwortung für die Unterstützung von Frauen und Kindern, die von Gewalt betroffen sind.
Aktuell gibt es in Hessen 32 Frauenhäuser mit 364 Plätzen sowie mehr als 25 Notplätze. Für 2027 ist die Eröffnung weiterer Frauenhäuser im Vogelsbergkreis und im Landkreis Groß‑Gerau vorgesehen.
Quelle: dpa, 23.9.2026 · DHZ
