Der Vorsitzende Richter schlägt die Einstellung des Verfahrens gegen die Hebamme vor. Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten

Am fünften Verhandlungstag wird das Strafverfahren gegen eine Hebamme eingestellt, der die fahrlässige Tötung einer Mutter im Zusammenhang mit einer Hausgeburt vorgeworfen wurde. Zuvor stellt ein Gutachten der Verteidigung die Beurteilung durch die geburtshilfliche Gutachterin umfassend in Frage. Der Gerichtsmediziner erläutert das Ergebnis der Obduktion der verstorbenen Mutter. 

Am vierten Verhandlungstag, dem 28. August, hatte Strafverteidiger Armin Octavian Hirschmüller eine geburtshilflich-gynäkologische Begutachtung durch eine:n andere:n Sachverständige:n gefordert. In seinem ausführlichen Antrag begann er um 9.30 Uhr das von der Verteidigung in Auftrag gegebene Gutachten von Dr. Wolf Lütje vorzulesen. Dieser hatte zunächst die seelische Situation der Schwangeren gewürdigt, die aus der Erstgeburt traumatisiert hervorgegangen war. Die Hebamme habe das erkannt. Es habe »unterlassene Hilfeleistung« im Raum gestanden, falls sie die Betreuung der Hausgeburt abgelehnt hätte. (Siehe Teil 6, DHZ 4/2024 Seite 82ff.)

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