Für die medizinische Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt ist kürzlich eine neue Leitlinie erschienen. Foto: © lucky_xtian /stock.adobe.com
Eine neue Leitlinie für die medizinische Versorgung von Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, wurde kürzlich veröffentlicht. Ziel der Leitlinie ist es, eine fachgerechte, traumasensible und rechtssichere Betreuung der Betroffenen sicherzustellen, wie der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte (BVF) sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) betonen.
Angesichts der steigenden Zahl von Betroffenen wird die Bedeutung einer angemessenen Versorgung immer deutlicher. 2024 wurden mehr als 62.000 Opfer von Sexualstraftaten polizeilich erfasst, von denen über 53.000 Frauen waren. Das entspricht einer Steigerung von 2,1 % im Vergleich zum Vorjahr. Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen, und der Umgang mit diesem Thema variiert offenbar zwischen den Bundesländern.
Vertrauliche Spurensicherung
»Obwohl seit 2020 ein bundesweiter Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt besteht, kommen viele Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Umsetzung und gesicherten Finanzierung weiterhin nicht ausreichend nach«, kritisierte Cornelia Hösemann, Mitglied des BVF-Vorstands und der Kommission für Häusliche Gewalt der Sächsischen Landesärztekammer (SLÄK). Dies führe zu regionalen Unterschieden und unsicheren Zugangswegen für die Betroffenen.
Zu den Empfehlungen gehört, dass ärztliches Personal mit den Regelungen zur vertraulichen Spurensicherung (VSS) im jeweiligen Bundesland vertraut sein sollte. Die Leitlinie empfiehlt zudem eine VSS, die es ermöglicht, später eine Anzeige zu erstatten, ohne unmittelbar die Polizei hinzuzuziehen.
Glaubwürdigkeit darf nicht infrage gestellt werden
»Jede Frau, die sexualisierte Gewalt erlebt, hat Anspruch auf kompetente medizinische und psychologische Hilfe – unabhängig davon, ob sie eine Anzeige erstattet oder nicht«, unterstrich Matthias David, der Koordinator der Leitlinie.
»Es ist nicht Aufgabe des involvierten medizinischen Personals, den Wahrheitsgehalt der Aussagen der Betroffenen zum Tathergang zu bewerten«, stellte David klar. Die Glaubwürdigkeit der Betroffenen dürfe nicht infrage gestellt werden. »Bei der Dokumentation ist es entscheidend, eine sachlich-neutrale Darstellung des Geschilderten zu gewährleisten, um die spätere Verwendung in einem juristischen Verfahren zu ermöglichen.« Neben der VSS umfasst die Leitlinie auch Empfehlungen zu Handlungsanleitungen für die Erstversorgung, infektiologische und gynäkologische Untersuchungen sowie psychosoziale Nachbetreuung.
Laut dem BVF ist eine traumainformierte Gesprächsführung von zentraler Bedeutung. Diese soll den Betroffenen Kontrolle über den Untersuchungsprozess ermöglichen und dabei ihre Würde und Sicherheit in den Vordergrund stellen. Zudem wird empfohlen, bei der Versorgung möglichst eine weibliche Drittperson hinzuzuziehen.
Quelle: AWMF (2026). S1-Leitlinie Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt. https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/015-097 ∙ Deutsches Ärzteblatt, 9.1.2026 ∙ DHZ
