Das neue Gesetz gibt den Hebammen mehr Handlungsmöglichkeiten bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Foto: © Kerstin Pukall

Das „Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz“ schafft seit 1. Januar 2012 gesetzliche Regelungen für die bisherige Rechtspraxis. Zusätzlich haben die Jugendämter Standards festgelegt. Ein Dilemma, in dem viele Hebammen sich bei einem Verdacht der Kindeswohlgefährdung sahen, wurde entschärft. Was hat sich verändert?

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