
Der Vater des verstorbenen Mädchens gleicht im Zeugenstand seine Erinnerungen mit den Aussagen der angeklagten Geburtshelferin ab Zeichnung: © Nikolaus Baumgarten
Ende Juni äußert sich nach fast zwei Jahren Schwurgerichtsprozess am Landgericht Dortmund zum ersten Mal die Angeklagte: Die Hebamme und Ärztin schildert ausführlich ihre Erinnerungen. Ein Kind war aus Beckenendlage leblos zur Welt gekommen und hatte nicht reanimiert werden können. Sie habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt, wird der Geburtshelferin vorgeworfen. Die Eltern treten als Nebenkläger auf.
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