Ein Materialfehler sorgte für einen Bruch der eingesetzen Spirale, die per Operation entfernt werden musste. Foto: © doomu/adobe.stock.com

Eine Patientin aus Hessen verklagte einen spanischen Hersteller auf Schmerzensgeld, weil ihr ihre eingesetzte Spirale unter Vollnarkose wegen eines Materialfehlers entfernt werden musste.

Vor Gericht klagte die Frau auf mindestens 7.000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage in erster Instanz ab. Dies revidierte das Oberlandesgericht nun teilweise. Die Frau kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro verlangen, wie die Richter entschieden.

Durch den Bruch und das Verbleiben einzelner Stücke in der Gebärmutter wurde die Frau in ihrer Gesundheit verletzt, urteilte das Gericht.

Da in einigen Chargen die Bruchwahrscheinlichkeit erhöht war, gab das Unternehmen 2018 eine Warnung heraus. Der Frau war die Spirale 2016 eingesetzt worden. Sie stammte aus einer der betroffenen Chargen.

Die Patientin hatte die Spirale bis zum Ablauf der fünfjährigen Liegedauer im Jahr 2021 getragen. Ob diese bereits vor der Untersuchung oder beim Entfernungsversuch brach, sei irrelevant. Die Spirale stamme aus einer Charge, bei der Materialfehler festgestellt wurden. Dadurch bestehe ein Anscheinsbeweis, dass dieser Fehler zum Bruch führte.

Die Operation, bei der einige Bruchstücke entfernt wurden, verlief ohne Komplikationen. Daher seien 1.000 Euro Schmerzensgeld laut Gericht angemessen.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt, 9.4.25 · DHZ