Damit eine Leitlinie zum „Leitstern“ für die Praxis werden kann, sollten alle „Betroffenen“ an ihrer Erstellung teilnehmen. Foto: © imago/imagebroker

Ein ExpertInnenstandard oder geburtshilfliche Leitlinien sollen nicht sämtlichen Entscheidungsspielraum und den Blick auf den einzelnen Menschen rauben. Aber die bisherige Fassung der S1-Leitlinie zur Termin-überschreitung wurde nicht als Entscheidungshilfe genutzt, sondern der empfohlene Zeitraum von acht Tagen nach dem errechneten Geburtstermin als „Deadline“ für Einleitungen aufgefasst. Die Leitlinie ist nach Überarbeitung kürzlich neu erschienen. Es bleibt abzuwarten, wie die darin formulierten Änderungen sich in der Praxis auswirken. Immer wieder zeigt sich, dass Hebammen und Nutzerinnen – also auch Frauen nach glücklichen Geburten – Leitlinien und ExpertInnenstandards mitentwickeln sollten.

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